Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Martinspark Hotel GmbH / Hotelaufnahmevertrag
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Martinspark Hotel GmbH (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 31b KSchG (Pauschalreisegesetz). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Als „Hotel“ gelten alle in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Hotels, Longstay Apartments oder Serviced Apartments, die von der Martinspark Hotel GmbH betrieben werden.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Martinspark Hotel GmbH in Textform, wobei das Recht des Kunden zur Kündigung gemäß § 1090 ABGB (Bestimmungen zur Gebrauchsüberlassung) abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.4 „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 1, 2 KSchG (Verbraucher und Unternehmer), mit denen die Martinspark Hotel GmbH ein Vertragsverhältnis begründet.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSPARTNER
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch Martinpark Hotel GmbH zustande. Macht Martinspark Hotel GmbH dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande. Die Buchung soll durch Martinspark Hotel GmbH in Textform bestätigt werden. Für den Fall der Buchung über die jeweilige hoteleigene Website kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande, wodurch die Reservierung und die Zahlungsverpflichtung des Kunden bestätigt wird.
2.2 Vertragspartner sind Martinspark Hotel GmbH und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet der Dritte der Martinspark Hotel GmbH gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelvertrag. Davon unabhängig ist jede Person, die eine Buchung vornimmt, verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden/Gast weiterzuleiten.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die Martinspark Hotel GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Martinspark Hotel GmbH ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Zimmer (Überbuchung) dem Kunden Ersatzzimmer im Hotel oder in einem anderen gleichwertigen Ersatzhotel zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel bzw. die Martinspark Hotel GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel bzw. der Martinspark Hotel GmbH verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Weiter schließen die vereinbarten Preise die jeweils gesetzliche Übernachtungssteuer mit ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Übernachtungssteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, Betten-/Stadtsteuer oder ähnliches.
3.4 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die Martinspark Hotel GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er/sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Martinspark Hotel GmbH eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
3.6 Die Martinspark Hotel GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelvertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Martinspark Hotel GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Martinspark Hotel GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Hotelvertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen oder diese Zurückbehaltungsrechte ausüben bei Vorliegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG/ ABBESTELLUNG“) DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung muss jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen Martinspark Hotel GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Martinspark Hotel GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er/sie dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Martinspark Hotel GmbH in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält die Martinspark Hotel GmbH ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Martinspark Hotel GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Martinspark Hotel GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Sofern die Martinspark Hotel GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Martinspark Hotel GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der die Martinspark Hotel GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Martinspark Hotel GmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
4.5 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde die gebuchten Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig, mindestens aber 48 Stunden vorher, mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
4.6 Die Martinspark Hotel GmbH ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der pauschalierten ersparten Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen und von der Vorauszahlung bzw. Anzahlung/ Sicherheitsleistung einzubehalten, soweit jene geleistet wurde.
5. RÜCKTRITT DURCH MARTINSPARK HOTEL GMBH
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Hotelaufnahmevertrag zurücktreten kann, ist Martinspark Hotel GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits ebenso berechtigt, vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Martinspark Hotel GmbH mit Fristsetzung von zwei (2) Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option gemäß 4.2, wenn andere Anfragen in Bezug auf die vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Martinspark Hotel GmbH mit Fristsetzung von zwei (2) Wochen nicht zur verbindlichen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Martinspark Hotel GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Martinspark Hotel GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist Martinspark Hotel GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Hotelaufnahmevertrag oder in diesem Zusammenhang gebuchten sonstigen Leistungen und Lieferungen außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von der Martinspark Hotel GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Hotelaufnahmevertrages oder anderer gebuchter Leistungen unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft vom Kunden unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die Martinspark Hotel GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels und / oder der Martinspark Hotel GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels bzw. der Martinspark Hotel GmbH zuzurechnen ist;
- die Martinspark Hotel GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig sein könnte;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt;
- die Martinspark Hotel GmbH dem Kunden (oder seinen/seiner Begleiter) gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen hat;
- Martinspark Hotel GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der Martinspark Hotel GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Martinspark Hotel GmbH gefährdet erscheinen;
- der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 47 Exekutionsordnung (Vermögensverzeichnis) abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der Martinspark Hotel GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch der Martinspark Hotel GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann Martinspark Hotel GmbH diesen pauschalieren. Ziffer 4.3 bis 4.6 gilt in diesem Fall entsprechend.
5.5 Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte und nicht garantiertes Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Martinspark Hotel GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Martinspark Hotel GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Zimmer für dessen vertragsüberschreitende Nutzung am Abreisetag bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr des Abreisetages 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleibt der Martinspark Hotel GmbH der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Martinspark Hotel GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Martinspark Hotel GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Martinspark Hotel GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
7.2 Die sich aus Ziffer 7.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Martinspark Hotel GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
7.3 Sollten Störungen oder Mängel an den vertragsgegenständlichen Leistungen auftreten, wird die Martinspark Hotel GmbH bei Kenntniserlangung bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.4 Für in das Hotel eingebrachte Sachen des Kunden haftet Martinspark Hotel GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Martinspark Hotel GmbH.
7.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.6 Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
7.7 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Martinspark Hotel GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen ein Entgelt von 5 Euro Servicegebühr zzgl. Portokosten für Versand die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Die Haftungsbegrenzungen in Ziffer 7.1 gelten hierfür entsprechend. Die Martinspark Hotel GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist eine angemessene Gebühr zu berechnen und die oben genannten Gegenstände nur gegen Zahlung der Gebühr herauszugeben.
7.8 Zurückgelassene Sachen des Kunden oder seiner Begleitpersonen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Martinspark Hotel GmbH bewahrt zurückgelassene Gegenstände sechs Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt erwirbt Martinspark Hotel GmbH Eigentum an dem Gegenstand, wenn der Berechtigte weder bekannt geworden ist noch der Berechtigte sein Recht angemeldet hat.
7.9 Soweit Drittfirmen dem Kunden ihr Angebot präsentieren, geschieht dies in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Hotel haftet nur für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.
8. VERJÄHRUNG
8.1 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Martinspark Hotel GmbH sowie deren Organe und Angestellten verjähren grundsätzlich innerhalb eines (1) Jahres ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 1478 ABGB (Verjährungsfristen). Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens innerhalb zwei (2) Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in zehn (10) Jahren ab der Pflichtverletzung. Dies gilt auch für Ansprüche von Dritten, die gemäß Ziffer 2.2 eine Buchung für den Kunden vornehmen.
8.2 Die in Ziffer 8.1 vereinbarten Verjährungsverkürzungen gelten nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Martinspark Hotel GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Martinspark Hotel GmbH beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne der Ziffer 7.1.
9. NUTZUNG DES INTERNETZUGANGS (WLAN)
9.1 Die Martinspark Hotel GmbH stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten während des Aufenthalts einen Zugang zum drahtlosen Internet (WLAN) zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Störungsfreiheit des Zugangs. Die Martinspark Hotel GmbH ist jederzeit berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise zu beschränken oder zu unterbrechen.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, den bereitgestellten Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
a) über den Internetzugang urheberrechtlich geschützte Inhalte unbefugt öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, insbesondere durch sogenannte Filesharing-Plattformen oder Tauschbörsen (z. B. BitTorrent, eMule, PopcornTime o. Ä.), den Internetzugang zur Verbreitung oder zum Abruf rechtswidriger,
b) gewaltverherrlichender, extremistischer, pornografischer oder jugendgefährdender Inhalte zu verwenden,
c) Dritten unbefugten Zugriff auf fremde Netzwerke, Systeme oder Daten zu verschaffen oder solche Zugriffe zu ermöglichen,
d) Schadsoftware, Viren oder vergleichbare Programme über den Internetzugang zu verbreiten.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, soweit er dies zu vertreten hat. Dies gilt auch für mitreisende oder vom Kunden autorisierte Dritte.
9.4 Die Martinspark Hotel GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Klausel den Internetzugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und den Kunden von der weiteren Nutzung auszuschließen. Weitergehende Ansprüche der Martinspark Hotel GmbH bleiben unberührt.
9.5 Der Kunde stellt die Martinspark Hotel GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Kunden oder unter Verwendung seiner Zugangsdaten beruhen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die der Martinspark Hotel GmbH entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
10.3 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Feldkirch. Die Martinspark Hotel GmbH kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
10.4 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
10.5 Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Hotelaufnahmevertrag nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 05.12.2025
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).